Kongo/Treibacher/Klage
Fakten

UNO: Illegaler Rohstoffabbau hat „Bürgerkrieg maßgeblich finanziert“

Hintergrund der Klagsauseinandersetzung mit der Treibacher Industrie AG ist der Abbau von Pyrochlor aus der Mine Lueshe im Osten Kongos. Pyrochlor ist eine extrem hitzebeständige Kombination verschiedener strategischer Metalle (u. a. Niobium und Tantal) und findet z. B. für Flugzeug- und Raketentriebwerke Verwendung. Lueshe gilt als die weltweit größte Fundstätte von Pyrochlor in hoher Konzentration und Reinheit. Der deutsche Geschäftsmann Karl-Heinz Albers wird in UNO-Berichten beschuldigt, als Geschäftsführer des Unternehmens SOMIKIVU die Mine in Lueshe viele Jahre hindurch illegal ausgebeutet zu haben.(1) Da diese Mine im Einflussbereich der gegen die Zentralregierung in Kinshasa kämpfenden Rebellenarmee RCD-Goma lag, hätte Albers - laut Profil vom 17.1.2005 - rund 300.000 US-Dollar Schutzgeld im Monat an die Rebellen abgeliefert. Besonders pikant ist, dass die deutsche Regierung treuhänderisch an SOMIKIVU beteiligt ist, über die die Mine in Lueshe ausgebeutet wurde. Deutschland ist bekanntlich jetzt die Lead-Nation bei der EU-Militärmission im Kongo, die daran teilnehmenden österreichischen Soldaten sind damit direkt der Bundeswehr unterstellt.

Gegen Karl-Heinz Albers wird wegen des illegalen Abbaus von Rohstoffen im Kongo und der damit in Verbindung stehenden Finanzierung des Bürgerkrieges von der Generalstaatsanwaltschaft Kinshasa/Kongo, der Interpol Kinshasa(2) ermittelt. Bereits im Jahr 2001 wird in einem Bericht des UNO-Expertengremiums zur illegalen Ressourcenausbeutung im Kongo Albers beschuldigt, in den illegalen Rohstoffabbau und -handel verwickelt zu sein, „dessen Erlöse den grausamen Bürgerkrieg maßgeblich finanziert haben“.(3) Der UNICEF-Direktor für den Ostkongo, Johannes Wedenig, stellt laut Tagesschau fest, dass „Waffenschieber, wie die auf der Mine in Lueshe, dafür verantwortlich seien, dass der Kongo nicht zur Ruhe komme“.(4)

Welche Rolle spielte die Treibacher Industrie AG?

Folgende Zusammenhänge zwischen der Treibacher Industrie AG und dem schwer beschuldigten Geschäftsmann Karl-Heinz Albers ergeben sich aus der Durchsicht verschiedener Urteilssprüche(5) und Medienberichte:

  • Die Treibacher Industrie AG hat im Jahr 2000 eine von Karl-Heinz Albers angebotene aus Lueshe stammende Pyrochlor-Probe in ihrem Kärntner Werk untersucht. In einer Gegendarstellung der Treibacher Industrie AG im Online-Standard vom 1. Juli 2006 stellt diese u. a. fest: „Die Treibacher Industrie AG hat nachweislich eine Laborprobe Pyrochlor von 1 kg erhalten und sich aufgrund der (durch die Bürgerkriegswirren resultierenden) unklaren Eigentumsverhältnisse an den Minen in Lueshe in weiterer Folge zurückgezogen“.

  • Worauf die Treibacher Industrie AG in ihrer Gegendarstellung jedoch nicht hinweist: Die Treibacher Industrie AG war ab 2002, als tonnenweise Lieferungen aus der Mine Lueshe an die estnische Firma Silmet erfolgten, mit 25 % (mit der Option auf weitere 25 % plus eine Aktie) an Silmet beteiligt. Diese Lieferungen sind dem Vorstand der Treibacher Industrie AG laut seiner eigenen Zeugenaussage beim Handelsgericht Wien bekannt gewesen.

  • Die Treibacher Industrie AG hat gemeinsam mit Karl-Heinz Albers ein Joint-Venture, die Niobium Resources B.V., gegründet, deren Direktoren Karl-Heinz Albers und Reinhard Iro (Vorstandsvorsitzender der Treibacher Industrie AG) gewesen sind. Der 50 %-Eigentümer der Niobium Resources B.V., eine weitere Firma von K.-H. Albers in England, finanzierte nachweislich die illegale Tätigkeit von Somikivu.

Dossier über die illegale Rohstoffausbeutung im Kongo: Zu bestellen bei der Werkstatt Frieden & Solidarität, Waltherstr. 15, A-4020 Linz, Tel. (0732) 77 10 94, E-Mail office@werkstatt.or.at

Anmerkungen:
(1) United Nations Security Council, S/2006/53 vom 26.1.2006: „Am 14. Juli 2000 startete Albers die Operationen in Lueshe erneut, basierend auf einen Pakt, den er mit der Rebellengruppe RCD, später RCD-Goma, gemacht hatte. Der Antrieb dafür war der illegale Anspruch auf Eigentümerschaft und die behauptete lebenslange Befreiung von jeglichen Gebühren, Steuern oder Zöllen“.
(2) Amtshilfeersuchen der Interpol Kinshasa, 20.3.2004
(3) Bericht des UN-Expertengremiums zur illegalen Ressourcenausbeutung im Congo, 2001 (Final Report of the Panel of Experts in the Illegal Exploitation of Natural Ressources and Other Forms of Wealth of the Democratic Republic of the Congo)
(4) Deutsche Kongo-Mine als Stützpunkt für Waffenschieber?, in: Tagesschau, 4.7.2006
(5) Siehe z. B. Landesgericht Korneuburg (11 Cg 85/05 z) vom 30.11.2005