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Pinocchio in der Hofburg |
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Bundespräsident Heinz Fischer im Wahlkampf auf die Frage, wie er zu den vier Forderungen des Friedensvolksbegehrens steht: „Ich unsterstütze diese Forderungen, weil ich ein überzeugter Anhänger der österreichischen Neutralität bin“ (vgl. guernica 1/2004, S. 8). Eine dieser Forderungen des Friedensvolksbegehrens lautet: „Die Republik Österreich darf keine SoldatInnen, keine Waffen, keinen Euro für eine EU-Armee bereitstellen. Sämtliche Zusagen der Bundesregierung in diesem Zusammenhang werden widerrufen“. Heute, am 25.11.2004, erklärt Fischer laut APA: „Einen Widerspruch zur Neutralität stelle die Beteiligung an den 'battle groups' nur dar, wenn kein UNO-Mandat vorliegt. 'Denn mit UN-Mandat sind sie ex definitione kein Krieg'“. Fischer teilt damit die Neutralitätsinterpretation der blau-schwarzen Regierung. Das ist natürlich Unsinn. Nach dieser Logik würden die USA zur Zeit keinen Krieg im Irak führen, weil sie in der Zwischenzeit für ihre Besatzung über ein UN-Mandat verfügen. Mandate des Sicherheitsrates der UN werden in der Zwischenzeit immer öfter zwischen den Mitgliedern des Sicherheitsrates ausgedealt. Die Europäer bekamen im Gegenzug für ihre Zustimmung zur Besetzung des Irak grünes Licht für den Artemis-Einsatz im Kongo 2003. Fischer hat uns also im Wahlkampf belogen. Die Ansage: „Aus Sicht Brüssels ist kein UN-Mandat notwendig, aus Österreichs Sicht bei Kampfeinsätzen schon“ (Fischer laut APA vom 25.11.2004) ist völlig wertlos. Immerhin hat die SPÖ unter Mitwirkung Fischers bereits 1998 mit dem Artikel 23 f B-VG die Legitimation für die österreichische Teilnahme an EU-Kriegen auch ohne UN-Mandat im Nationalrat durchgezogen. In den Erläuterungen zum Artikel 23f B-VG wurde damals unter Mitwirkung Fischers betont: „Mit dieser Änderung ist klargestellt, daß Österreich nicht nur an Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auf der Grundlage des Maastrichter Vertrages - insbesondere was die Verhängung von Wirtschaftsembargos betrifft - teilnehmen kann, sondern vollumfänglich auch an den durch den Vertrag von Amsterdam in den EU-Vertrag (Art. 17 Abs. 2) neu eingeführten sog. Petersberg-Aufgaben. In Entsprechung des Vertrages von Amsterdam gilt dies auch für den Fall, daß eine solche Maßnahme nicht in Durchführung eines Beschlusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ergriffen wird (Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen)“ (aus den Erläuterungen zum Artikel 23f B-VG: http://www1.parlinkom.gv.at/pd/pm/XX/A/texte/007/A00791_.html). Günter Reder, Vorsitzender der Werkstatt Frieden & Solidarität: „Damit zeigt sich, dass sämtliche tönenden Ansagen der SP-Spitze, die SPÖ sei der Garant für die immerwährende Neutralität das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt sind. Das Einzige, was uns die SP-Spitze garantieren kann, ist die Nichteinhaltung von Wahlversprechen. Die einzigen, die die Wiederherstellung einer aktiv neutralen Außenpolitik durchsetzen können, sind die Menschen in Österreich selbst. Deshalb gibt es das Friedensvolksbegehren. Dafür gibt es die Werkstatt Frieden & Solidarität“. Presseaussendung der Werkstatt Frieden & Solidarität vom 25.11.2004 |