|
Morgen - Vorentscheidung über Volksabstimmung zur EU-Verfassung |
|
Morgen, Mittwoch, 2. März 2005 fällt im
Nationalrat eine Vorentscheidung über die Durchführung einer
Volksabstimmung über die EU-Verfassung.
Viele Menschen haben die NationalrätInnen nochmals in E-Mails auf die unabdingbare Forderung nach einer Volksabstimmung aufmerksam gemacht. „Tritt die EU-Verfassung so wie geplant in Kraft, ist es vorbei mit der österreichischen Neutralität“, meint etwa der Ehrenvorsitzende der GPA Hans Sallmutter. Doch nicht nur aus diesem Grund ist eine Volksabstimmung zwingend erforderlich. Führende Verfassungsrechtler argumentieren, dass der EU-Verfassungsvertrag einen tiefen Schnitt in die Selbständigkeit unserer Republik mit sich bringt. Die Menschen werden nicht nur völlig im Unklaren über den EU-Verfassungsvertrag gehalten, auf Anfrage werden sie auch falsch informiert. Insbesondere von sozialdemokratischen und grünen Abgeordneten wird ständig vorgebracht, sie würden sich für eine europaweite statt einer nationalen Volksabstimmung aussprechen. Dieser Einwand dient ausschließlich dazu, von der eigenen Absicht, österreichisches Verfassungsrecht vorsätzlich zu brechen, abzulenken. Das Instrument einer europaweiten Volksabstimmung gibt es nicht. Sollte es eingeführt werden, müsste dies erst recht vorher einer nationalen Volksabstimmung unterworfen werden. Zudem ist es völlig absurd, z. B. 80 Millionen Deutsche über die österreichische Neutralität abstimmen zu lassen. Ausgerechnet im Jahr, in dem sich der Abschluss des Staatsvertrages inkl. Anschlussverbot zum 50. Mal jährt, wird gefordert, wir sollten uns einer Aufrüstungsverpflichtung, einer globalen Kriegsermächtigung und einer militärischen Beistandsverpflichtung mit Deutschland unterordnen. Presseaussendung der Werkstatt Frieden & Solidarität, 1.3.2005 |