EU-Verfassung: Schluss mit dem Eiertanz! Volksabstimmung!

  • Kundgebung: Mittwoch, 11. Mai 2005, 9 Uhr, Dr. Karl Lueger-Ring (Nähe Universität), Wien
Das politische Establishment hat kalte Füße bekommen. Ursprünglich war geplant, die EU-Verfassung ohne viel öffentliches Aufsehen einstimmig durch das Parlament zu mogeln. Die Informationskampagnen und Aktionen der Zivilgesellschaft der vergangenen Wochen und Monate haben diesen Plan durchkreuzt. Immer mehr Menschen sind ob des Inhaltes der EU-Verfassung schockiert. Immer mehr Menschen fordern eine Volksabstimmung.

Jetzt will keine Parlamentspartei dafür verantwortlich sein, dass es keine Volksabstimmung gibt. Besonders lächerlich dabei ist die Rolle, die BZÖ-Chef Jörg Haider spielt. Alle Abgeordneten haben am 2. März beschlossen, die EU-Verfassung ohne Volksabstimmung zu ratifizieren. Auch jetzt werden fast alle BZÖ/FPÖ-Abgeordneten der EU-Verfassung zustimmen. Haider kündigt dafür eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde an, hat aber nicht einmal dafür eine Mehrheit in der Landesregierung. Es gibt einen einfachen Weg zu einer Volksabstimmung: Ein Drittel der NR-Abgeordneten kann eine Volksabstimmung erzwingen.

Schwarz-Rot-Grün erklären einmütig, sie wären für eine europäische und keine nationale Volksabstimmung gewesen und schieben sich spitzbubengleich die Schuld dafür, dass es keine gibt, gegenseitig in die Schuhe. Faktum ist, es gab und gibt keine europäische Volksabstimmung und es wird auch keine geben. Wer von einer europaweiten verpflichtenden Volksabstimmung phantasiert, hat entweder von EU-Politik keine Ahnung oder will die Menschen in Österreich gezielt belügen. Selbst wenn eine derartige Volksabstimmung eingeführt werden würde, müsste zuerst eine nationale Volksabstimmung abgehalten werden. Alles andere wäre ein Verfassungsputsch. Warum sollten plötzlich 80 Mio. deutsche Staatsbürger und 53 Mio. französische Staatsbürger über die Neutralität abstimmen? Über unsere Außen- und Sicherheitspolitik und damit über die Neutralität muss in Österreich abgestimmt werden.

Argumentiert wird, eine nationale Volksabstimmung würde zu einer Abstimmung über die jeweilige Politik der Regierung. Niemand sagt, warum dies so ist. Ein Regierungswechsel bringt regelmäßig nur dieselbe EU-Politik in Schwarz-Rot oder Schwarz-Grün. Viele Menschen merken, dass die Politik durch Wahlen nicht mehr beeinflussbar ist. Die EU-Verfassung kann bei einer Volksabstimmung abgelehnt werden, die EU-Politik des Establishments kann aber nicht abgewählt werden.

Zur Rettung der Regierungsargumentation ist nochmals der Präsident des VfGH Karl Korinek herbeizitiert worden. Dieser erklärt, dass auch ohne Rechtsgrundlage, der VfGH in seiner Judikatur der EuGH-Judikatur Vorrang vor nationalem Recht gibt. Gleichzeitig sagt er, er könne einem drohenden Verfahren nicht vorgreifen. Warum legt er sich dann öffentlich fest? Ist der VfGH-Präsident Rechtskustos eines in Argumentationsnotstände gekommenen Kanzlers? Vorgehensweise und Argumentation der höchsten staatlichen Instanzen erschüttern nachhaltig das Vertrauen in deren Ernsthaftigkeit.

Die SpitzenpolitikerInnen hoffen, nach dem 11. Mai 2005 das Thema schnell weg vom Tisch zu haben. Dabei haben sie die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Die Forderung nach einer Volksabstimmung wird aufrechterhalten und immer lauter werden. Der Verfassungsvertrag ist noch lange nicht rechtskräftig und kann auch nicht rechtskräftig werden. Die Ratifikation geschieht nicht in unserem Namen. Unrecht kann nicht Recht werden.

Bereits morgen wird für 9 Uhr zu einer Kundgebung auf dem Dr. Karl Lueger-Ring (Nähe Universität) aufgerufen. Es wird versucht werden, tausende weitere Unterschriften unter die Petition für eine Volksabstimmung an den Nationalrat vor Ratifikation zu übergeben. Auch die Kampagne für das Friedensvolksbegehren wird fortgesetzt. Die Forderungen des Friedensvolksbegehrens stehen in diametralem Gegensatz zur EU-Verfassung.

Wir rufen alle Menschen, die nicht zur Kundgebung kommen können, dazu auf, am Mittwoch, 11. Mai 2005 um 9 Uhr mit Transparenten, Plakaten, etc. ihren Protest sichtbar zu machen. Wir wollen möglichst viele Menschen darüber informieren, dass sie zu diesem Zeitpunkt vom Nationalrat wesentlicher Rechte beraubt werden.

Auch das Referendum am 29. Mai 2005 in Frankreich wird dazu beitragen, dass die Diskussion um die EU-Verfassung nicht abreißt. Die Bewegung für eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung in Österreich ist Ausdruck der Solidarität mit den Menschen in Frankreich, die sich gegen die neoliberale EU-Militärverfassung engagieren.

Presseaussendung der Werkstatt Frieden & Solidarität vom 10.5.2005