Privatisierung in Österreich
Nicht mit den Wölfen heulen

1946 und 1947 wurden durch einstimmige Beschlüsse im Parlament in zwei Verstaatlichtengesetzen die Grundstoff-, Energie- und Bankenwirtschaft in öffentliches Eigentum übergeführt. Dies geschah auch deshalb, da das Kapital wieder durch Grenzen gehindert, aber auch politisch diskreditiert und wirtschaftlich nicht in der Lage war, diesen Brocken zu schlucken. Als nach jahrzehntelanger privater Kapitalakkumulation der Drang nach größeren Einheiten und Märkten den EWR-Raum ins Spiel brachte, wurde schon fleißig an der neuen Struktur einer Verstaatlichtenholding (ÖIAG) gebastelt, welche die unrühmliche Aufgabe bekommen sollte, das öffentliche Eigentum zu verschleudern. Noch im Jahr 1986 erlebten Linz und Leoben mächtige Demonstrationen gegen die Privatisierung der Verstaatlichten Industrie. Doch der Kurs der Koalitionsregierung von SPÖ/ÖVP unter Kanzler Vranitzky war Richtung EU-Beitritt ausgerichtet. Und die EU-Kommission machte in einem Avis 1991 Österreich unmissverständlich darauf aufmerksam, dass es zwei erhebliche Hindernisse für einen EU-Beitritt Österreich gäbe: die Neutralität und „der hohe Staatsanteil“ in der Wirtschaft. Im Vertrag von Maastricht 1992 findet sich erstmals die klare Verpflichtung von EU-Mitgliedern zu einer Wirtschaftspolitik, die auf „freie Marktwirtschaft mit offenem Wettbewerb“ beruht. Öffentliches Eigentum als Chance, die Interessen von ArbeitnehmerInnen gegenüber den Kapitalinteressen stärker zu berücksichtigen und auf die Entwicklung der Ökonomie demokratisch Einfluss zu nehmen, war den EU-Eliten ebenso ein Gräuel, wie die österreichische Neutralität. Denn Neutralität und Verstaatlichte bedingen sich gegenseitig. Ein kleines Land wie Österreich könnte eine vom EU-Militarisierungskurs unabhängige, auf Abrüstung und Dialog orientierte Außenpolitik nur durchhalten, wenn Kernbereich der Industrie, Finanzdienstleistungen und Infrastrukturen nicht unter der Kontrolle der großen EU-Konzerne stehen.

Unter dem Propagandamotto „Mehr privat - weniger Staat“ begann die Zerschlagung und Teilprivatisierung der Grundstoffindustrie, ohne dabei jemals auf nennenswerten Widerstand des ÖGB zu stoßen. Mit der Bündelung aller neoliberalen Kräfte wurde der österreichischen Bevölkerung über ihre Medien jahrelang getrommelt, dass das Privatkapital besser wirtschaften kann als der öffentliche Sektor. Dies zeigte bis zum Regierungswechsel im Jahr 2000 seine bitteren Früchte. In trauter Eintracht hatte die SPÖ/ÖVP-Regierung unter den Bankenkanzlern Vranitzky und später Klima ein ÖIAG-Privatisierungsvolumen von 4,8 Mrd. Euro über den Ladentisch gebracht. Dem Appetit der großen Konzerne war dies zuwenig und eine neue Regierungskonstellation mit ÖVP/FPÖ kannte keine Schranken mehr. Das Kapital, vornehmlich deutsches, konnte bis heute seinen Hunger ausgiebig stillen. Das ÖIAG-Ausverkaufsvolumen von Schwarz/Blau/Orange beträgt knapp 6,0 Mrd. Euro. Nach der Industrie wurden nun erste Teile von öffentlichen Dienstleistern privatisiert, was zu einer Einschränkung von öffentlichen Infrastrukturen führte. Man denke dabei an die Post, welche im ländlichen Raum teilweise nicht mehr existent ist. Wer den Privatisierungsvorwurf jedoch hauptsächlich an die Adresse von Schwarz-Blau-Organge richtet, lässt außer Betracht, dass - jenseits der Privatisierungen über die ÖIAG - die „rote“ Sozialpartnerhälfte SPÖ/ÖGB das größte Privatisierungspaket dem Kapital auf dem Silbertablett servierte. Denn mit insgesamt 10,3 Mrd. Euro waren der Verkauf der Bank Austria und der mehrheitlich sozialdemokratische ÖGB mit seiner BAWAG die größten Verkäufe der 2. Republik.

Da auch von den Grünen nie grundsätzliche Einwände gegen die Privatisierung gekommen sind (siehe z. B. die Unterstützung der Postprivatisierung), ist der Schluss zulässig, dass alle Parlamentsparteien die weitere Entstaatlichung umsetzen werden und auch nicht vor den öffentlichen Dienstleistern wie Post, Bahn, Wasser- und Energiewirtschaft halt machen werden. Konzerne und EU-Kommission machen weiter gehörig Druck. So bezeichnete das Verbundmanagement das öffentliche Mehrheitseigentum im Bereich der Energiewirtschaft als „verheerendes Signal an Brüssel, wo man bestrebt ist, staatliche Mehrheiten zurückzudrängen“ (Der Standard, 27./28.5.2006). Wir sind dagegen der Meinung, dass die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen verheerend ist - und zwar für die große Mehrheit der Menschen, die zu erschwinglichen Kosten gleichen Zugang zu qualitativ hochwertigen lebensnotwendigen Dienstleistungen haben wollen. Darum fordern wir den Schutz der öffentlichen Dienstleistungen und der Energiewirtschaft durch die Verfassung. Unterstützen Sie die Petition „Energie und Wasser im öffentlichen Eigentum erhalten!“

Rudi Schober
(Werkstatt Frieden & Solidarität)
Linz, 11.1.2007