Interview mit Jean Ziegler
Wer am Hunger stirbt, wird ermordet


Ziegler

Welternährung und Krieg: Wie ist die Lage der Hungernden in Afghanistan? Jean Ziegler im Gespräch.

Sie werden am 9. November der UN-Generalversammlung einen Bericht über das Recht auf Nahrung in der Welt vorlegen. Wie ist es um die Welternährung bestellt?

Die Zahlen sind ganz fürchterlich. Letztes Jahr starben pro Tag hunderttausend Menschen an Hunger oder an dessen direkten Folgen. Alle sieben Sekunden sirbt ein Kind unter zehn Jahren an Hunger. 826 Millionen Menschen sind permanent schwerst unterernährt, d. h. sie sind invalid durch Mangel- und Unterernährung. Dabei könnte die Landwirtschaft, wie sie heute ist auf der Welt, ohne Probleme 12 Milliarden Menschen ernähren. Wer am Hunger stirbt, wird also ermordet, und zwar durch die herrschende Weltordnung.

Das World-Food-Programm hat bis vor kurzem 7,8 Millionen Menschen in Afghanistan ernährt. Wie stellt sich die Lage jetzt dort dar?

Ganz fürchterlich. Die amerikanischen Bombardements müssten eigentlich sofort gestoppt werden, weil sie die Einfuhr von Nahrungsmittelhilfe komplett unmöglich machen. Es gibt nur noch lokale Hilfskräfte. Die Depots sind praktisch leer oder von Bomben zerstört. In Pakistan und Iran warten die Lastwagenkolonnen an den Grenzen, um die verhungernden Menschen zu ernähren. Es gibt 23 Millionen Afghanen, das waren die ersten Opfer der fürchterlichen Taliban-Regierung. Und die bezahlen jetzt noch einmal für ihre Unterdrückung, unter der sie seit fünf Jahren gelitten haben. Der minimale Anstand der Weltöffentlichkeit müsste sein: Stopp des Bombardements, sofort. Und massive Nahrungsmittelhilfe. In drei Wochen kommt der Winter und vier Fünftel des Landes, 650.000 Quadratkilometer, sind nicht mehr befahr- und begehbar. Die Transporte werden so schon schwierig genug sein. Afghanistan steht eine humanitäre Katastrophe unglaublichen Ausmaßes bevor, und wir schauen zu.

Interview: Wolfgang Pomrehn

Jean Ziegler ist Sonderberichterstatter des UN-Hochkommissars für Menschenrechte zum Thema Recht auf Nahrung.

aus: VS Nr. 43/2001, 25.10.2001, gekürzt