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Volksbegehren
gegen Abfangjäger |
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Warum? Die Abfangjäger dienen nicht zum Schutz des österreichischen Luftraumes. Dieser ist von niemandem bedroht. Die Eurofighter dienen zur Teilnahme an den globalen Militäraktionen der zukünftigen EU-Armee. Angriffskriege wie gegen Jugoslawien und Afghanistan. Die
Abfangjäger kosten jene Milliarden, welche die Regierung durch
Studiengebühren, Ambulanzgebühren und Unfallrentenbesteuerung
kassiert. Zugunsten der Rüstungsprofite werden also Sozialleistungen
abgebaut. |
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Was? Wortlaut des Volksbegehrens: Der Nationalrat möge ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, das der Bundesregierung den Ankauf von Abfangjägern untersagt. |
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Wann? Eintragungswoche: Montag, 29. Juli bis 5. August 2002 Öffnungszeiten in Linz: Montag und Donnerstag von 8 bis 20 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 16 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 8 bis 12 Uhr Übrige Gemeinden: Öffnungszeiten beim jeweiligen Gemeindeamt erfragen |
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Wo? Linz: Das Volksbegehren kann unabhängig vom Wohnsitz in folgenden 9 Eintragungslokalen unterschrieben werden: Neues Rathaus (Hauptstraße 1-5), Seniorenheim Dornach (Sombartstraße 1-5), AKH-Ausbildungszentrum (Krankenhausstraße 9), Seniorenzentrum Franckviertel (Ing. Stern-Straße 15-17), Seniorenzentrum Spallerhof (Glimpfingerstraße 10-12), Volkshaus Keferfeld-Oed (Landwiedstraße 65), Seniorenzentrum Neue Heimat (Flötzerweg 95-97), Volkshaus Auwiesen (Wüstenrotplatz 3) und Volkshaus Ebelsberg (Kremsmünstererstraße 1-3). Zusätzlich gibt es ein mobiles Volksbegehren-Service für Spitäler, Pflegeanstalten und Bettlägerige. Übrige Gemeinden: beim jeweiligen Gemeindeamt (bei mehreren Eintragungslokalen diese beim jeweiligen Gemeindeamt erfragen) |
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Wer?
Eintragungsberechtigt sind laut Volksbegehrengesetz alle Personen, die am Stichtag (24. Juni 2002) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen, das heißt vor dem 1. Jänner 2002 das 18. Lebensjahr vollendet haben und welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. |
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Wie? Die Eintragung erfolgt persönlich in der Gemeinde des Hauptwohnsitzes. Mit einer Stimmkarte (Antrag bis 2. August 2002 bei der Hauptwohnsitzgemeinde) kann die Eintragung auch in einer anderen Gemeinde im Inland erfolgen. Personen die bereits für das Einleitungsverfahren unterschrieben haben, dürfen nicht mehr unterschreiben. Zur Eintragung ist die Identität mit Hilfe eines Dokumentes (Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder amtlicher Lichtbildausweis) erforderlich. Die Eintragung erfolgt nach Aufforderung durch MitarbeiterInnen der Eintragungsbehörde in die fortlaufend numerierte Eintragungsliste mit Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Unterschrift. |
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