EU-Militärverfassung
Neutralität soll ohne Volksabstimmung ausgehebelt werden!

Der EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs vom 17. und 18. Juni 2004 verabschiedete den sogenannten Verfassungsvertrag, der nun in den einzelnen Nationalstaaten ratifiziert werden muss. Bis dato wurde von PolitikerInnen und Medien der Eindruck vermittelt, bei den abschließenden Verhandlungen sei es lediglich um Abstimmungsmodalitäten im EU-Rat und EU-Parlament gegangen. Das Studium der Dokumente des Gipfels muss jedoch jeden Menschen in Österreich wachrütteln. Beschlossen wurde wahrhaft Abenteuerliches.

So enthält die beschlossene EU-Verfassung u. a.:

  • die Durchsetzung einer neutralitätswidrigen Militärpolitik

  • die Aushebelung des Rechtsstaates

  • die Doppelherrschaft von EU-Rüstungsagentur und Europäischer Zentralbank

Abschaffung der Neutralität

Der Artikel I-40 Abs. 7 des Verfassungsentwurfs wurde umgeschrieben. Nach dem Altentwurf waren jene Staaten, die sich zu einer „engeren Zusammenarbeit im Bereich der gegenseitigen Verteidigung“ freiwillig verpflichtet haben, „im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines an dieser Zusammenarbeit beteiligten Staates“ verpflichtet, „alle in ihrer Macht stehende militärische und sonstige Hilfe und Unterstützung“ zu leisten. Diese über den Artikel V des NATO-Vertrages hinausgehende Beistandspflicht gilt nach dem neuen Text für alle Mitgliedstaaten.

Aushebelung des Rechtsstaates

Mit der konkreten Umsetzung des EU-Verfassungsvertrages soll begonnen werden, bevor dieser rechtskräftig ist. Dies steht in völligem Widerspruch zum Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, d. h. dem Grundsatz, dass staatliche Organe nur aufgrund geltender Gesetze tätig werden können.

Unmittelbar nach Unterzeichnung des EU-Verfassungsvertrages - also noch lange bevor er in Kraft tritt (2009) wird mit dem Aufbau des „Europäischen Auswärtigen Dienstes“ begonnen. Dieser Dienst ist dem Europäischen Außenminister zugeordnet. Dieser wird zu einem mit weitreichenden Vollmachten ausgestatteten EU-Feldmarschall. Er verfügt nicht nur über die Kompetenzen eines Außenministers, sondern ist ebenso zuständig für die „Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (Art. I-27). Er ist auch zuständig für die Koordinierung von Militärmissionen (Art. III-210) und hat auch Zugriff auf den Interventionsfonds für Militärmissionen (Art III-215). Die österreichische Neutralität würde obsolet, wenn die österreichischen Auslandsvertretungen dem zukünftigen Wallenstein des EU-Militarismus gegenüber weisungsgebunden sind.
Dieselbe Vorgangsweise findet sich auch bei der „Strukturierten Zusammenarbeit“, die nach (Art I-40 Abs. 6.) zur „Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ (SSZ) mutiert wurde. Das Einstimmigkeitsprinzip bei der Einrichtung der SSZ wurde aufgehoben. Der Aufbau der SSZ soll ebenfalls unmittelbar nach Unterzeichnung des Vertrages - lange bevor er rechtswirksam wird - beginnen. Gemäß dem beschlossenen Protokoll kann jeder Mitgliedstaat teilnehmen, der sich verpflichtet,

  • „a) seine Verteidigungsfähigkeiten durch Ausbau seiner nationalen Beiträge und gegebenenfalls duch Beteiligung an multinationalen Streitkräften, an den wichtigsten europäischen Ausrüstungsprogrammen und an der Tätigkeit des Europäischen Amtes für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten intensiver zu entwickeln“ und

  • „b) spätestens 2007 (in Kraft treten soll der Verfassungsvertrag aber erst 2009, Anm. d. Red.) - über die Fähigkeit zu verfügen, entweder als nationales Kontingent oder als Teil von multinationalen Truppenverbänden bewaffnete Einheiten bereitzustellen, die auf die in Aussicht genommenen Missionen ausgerichtet sind, taktisch als Kampftruppen konzipiert sind, über die Unterstützung unter anderem für Transport und Logistik verfügen und fähig sind, innerhalb von 5 bis 30 Tagen Missionen nach Artikel III-210 aufzunehmen, um insbesondere Ersuchen der Organisation der Vereinten Nationen nachzukommen, und diese Missionen für eine Dauer von zunächst 30 Tagen, die bis auf 120 Tage ausgedehnt werden kann, aufrechtzuerhalten“.

Die damit verbundene Absicht ist, unabhängig vom Ausgang des Ratifizierungsprozesses die „normative Kraft des Faktischen“ (Helmut Kohl) wirken zu lassen.

Doppelherrschaft von EU-Rüstungsagentur und EZB

Was für den europäischen Finanzmarkt die Europäische Zentralbank darstellt, soll für den Rüstungsbereich die EU-Rüstungsagentur werden. Eine demokratisch nicht kontrollierbare Instanz, die über das im Verfassungsvertrag verankerte Aufrüstungsgebot für alle Mitgliedstaaten wacht. Hier handelt es sich nicht um Absichtserklärungen. Im Protokoll über die SZZ ist detailreich festgelegt, welche Leistungen die Mitgliedstaaten erbringen müssen: Sie müssen die „vereinbarten Ziele für die Höhe der Investitionsausgaben für Verteidigungsgüter“ erreichen, die „Angleichung ihres Verteidigungsinstrumentariums“ betreiben, „konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Verfügbarkeit, der Interoperabilität, der Flexibilität und der Verlegefähigkeit ihrer Truppen“ treffen. Die Mitgliedstaaten müssen „gegebenenfalls ihre nationalen Beschlussfassungsverfahren überprüfen“. Im Klartext heißt dies, die Bindung von Militärinterventionen an Parlamentsbeschlüsse soll aufgehoben werden.

Über die Einhaltung all dieser Ziele soll die Rüstungsagentur wachen. Im Artikel 3 des Protokolls zur SSZ heißt es: „Das Amt (Rüstungsagentur, Anm. d. Red.) trägt zur regelmäßigen Evaluierung der Beiträge der teilnehmenden Mitgliedstaaten zu den Fähigkeiten bei, [...] und erstattet hierüber mindestens einmal jährlich Bericht“. Den blauen Brief gibt´s dann nicht für Defizitsünder, sondern für Aufrüstungsverweigerer.

Bundeskanzler Schüssel mitverantwortlich

Der Vertreter Österreichs im EU-Rat, Bundeskanzler Schüssel, hat all dies mitverhandelt und mitbeschlossen. Die politische Führung unseres Landes will Österreich voll in diese SSZ hineintreiben. Unmittelbar nach dem Gipfel wurde im Ministerrat die „Willenserklärung zu einer gemeinsamen Aktion zur Gründung der Europäischen Rüstungsagentur“ beschlossen. „Österreich wird von Anfang an mit dabei sein“, freut sich Verteidigungsminister Platter und sieht darin einen „wichtigen Impuls für die nationale Rüstungsindustrie, wo Österreich künftig noch zusätzlich in der Zulieferindustrie punkten könne“ (APA OTS, BMfLV, 22.06.2004).

Bundeskanzler Schüssel muss zurücktreten. Er hat jegliches Vertrauen verspielt. Die Friedenswerkstatt Linz ruft dazu auf, das Friedensvolksbegehren zu unterstützen. Das Friedensvolksbegehren dient auch dazu, den Druck für die Durchführung einer Volksabstimmung zu entwickeln.

Boris Lechthaler

aus: guernica 2/2004