EU-Verfassung
Europa der Generäle, Europa der Konzerne

Einige wichtige Punkte der EU-Verfassung, die das „Europa der Konzerne und Generäle“ charakterisieren ...

EU-Verfassung: Europa der Generäle ...

  • Verpflichtung zur Aufrüstung für alle EU-Mitglieder: „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ (Art. I-40)

  • Einrichtung eines „Europäischen Amtes für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten“, um die Rüstungsindustrie zu stärken

  • Ermächtigung zu weltweiten Militärinterventionen („Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung“) ohne räumliche Einschränkung, ohne Bindung an ein UN-Mandat

  • Militärische Beistandsverpflichtung im Kampf gegen den „Terrorismus“, Freibrief zur Aufstandsbekämpfung in „Drittstaaten“ unter dem Deckmantel der „Terrorbekämpfung“

  • Einrichtung eines militärischen Kerneuropas: Länder mit „anspruchsvollen Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten“ (Art. I-40)

  • Ermöglichung des Einsatzes von EU-Streitkräften im Inneren, wenn „Interessen und Werte der Union gefährdet sind“ (Art. I-40)

EU-Verfassung: Europa der Konzerne ...

  • Verpflichtung aller EU-Mitgliedstaaten zu einer Wirtschaftspolitik, die „dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist“ (Art. III-69)

  • Die exklusive Unionskompetenz für die Aushandlung und Annahme von Handelsverträgen wird auf den Bereich ausländischer Direktinvestitionen ausgedehnt

  • Öffnen der Tür für die Liberalisierung/Privatisierung der öffentlichen Dienste im Bereich Soziales, Bildung und Gesundheit durch die Aufhebung der Vetomöglichkeit im EU-Ministerrat und durch die ...

  • ... Ausschaltung der Mitbestimmung der nationalen Parlamente bei Handelsverträgen, die Dienstleistungen im Bereich Soziales, Bildung und Gesundheit betreffen

  • Freihandel als Verfassungsauftrag für die Außen- und Sicherheitspolitik: Im Zielkatalog für das „auswärtige Handeln“ der EU findet sich u. a.: „Integration aller Länder in die Weltwirtschaft“, „Abbau von Beschränkungen des internationalen Handels“ (Art. II-188)

  • Förderung der Atomindustrie: Über einen Annex („Kernenergie als unerlässliche Hilfsquelle“) wird der EURATOM-Vertrag in die EU-Verfassung aufgenommen

aus: guernica 4/2003