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Kernpunkte des neuen strategischen NATO-Grundsatzdokumentes
Die weiße Rasse unter Waffen
Andreas Buro und Clemens
Ronnefeldt
"`Transatlantische
Übereinkunft für eine euro-atlantische Gemeinschaft` nennt Nato-Generalsekretär
Janvier Solana den Kernpunkt der zum 50. Jahrestag der Allianz im
April angekündigten Doktrin. `Die weiße Rasse unter Waffen` nennt
dies provozierend der Londoner Guardian" (zit. nach FR-Kommentar,
23.11.98). Die vorgesehenen Änderungen der NATO-Grundlagen (u.a.
Einsätze grundsätzlich ohne UN-Mandat, weltweite Verteidigung amerikanischer
und europäischer Interessen) sind so schwerwiegend, daß alle demokratischen
und internationalrechtlichen Alarmglocken schrillen müßten.
Im Juli 1997 begannen die
Arbeiten an dem neuen Strategischen Konzept. Schon im Dezember 1997
wurden die Kernpunkte der neuen Richtlinien auf der NATO-Herbsttagung
in Brüssel gebilligt, bis Weihnachten 1998 wird die endgültige Unterschrift
der Verteidigungs- und Außenminister der Allianz erwartet.
Derzeit ist der Entwurf noch
nicht öffentlich. Den Diskussionsprozeß allerdings beschreibt Dr.
Karl-Heinz Kamp, Leiter der Abteilung Außen- und Sicherheitspolitik
der Konrad-Adenauer-Stiftung, in dem Arbeitspapier "Das neue
Strategische Konzept der NATO: Entwicklung und Probleme" (St.
Augustin, August 1998), aus dem wir im folgenden ausführlich die
verschiedenen Positionen zitieren:
USA
(...) "Bereits im Dezember
1997 hatte die amerikanische Außenministerin Madeleine Albright
anläßlich der NATO-Ministerratstagung in Brüssel ihre Amtskollegen
auf die Proliferationsgefahren (Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen,
A.B./C.R.) hingewiesen und dabei keinen Zweifel an der Entschlossenheit
und dem Führungswillen der USA gelassen. Auch war nach Ansicht der
amerikanischen NATO-Vertreter die NATO das zentrale Element sicherheitspolitischen
Handelns. Die Relevanz anderer Organisationen wie OSZE oder die
Vereinten Nationen wurde nicht abstrakt gleichwertig, sondern eher
hierarchisch anhand der konkret vorweisbaren Erfolge bewertet. (...)
Entsprechend folgerichtig signalisierten die USA im Rahmen der Beratungen
zum Strategischen Konzept frühzeitig, daß sie die Handlungsfähigkeit
der NATO im Falle vitaler Herausforderungen nicht durch die Frage
eines Mandates der Vereinten Nationen eingeschränkt sehen wollten.
Statt dessen sollten militärische Operationen der NATO im Krisenfall
auch ohne Legitimation des UNO-Sicherheitsrates möglich sein".
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Großbritannien
(...) "Sehr dezidiert
äußerte sich Großbritannien (.) hinsichtlich der Nuklearproblematik.
Die künftige Rolle von Kernwaffen sollte nicht Gegenstand der Diskussion
in der PCG (Policy Coordination Group, die das Dokument vorbereitet,
A.B./C.R.) sein, um nicht unnötig eine allianzinterne Nukleardebatte
auszulösen. Eine Auseinandersetzung über die atomare Komponente
des NATO-Verteidigungspotentials würde aus britischer Sicht Spannungen
in das Bündnis tragen und würde gegenüber der Öffentlichkeit mißverständliche
Signale aussenden". (...)
Frankreich
"Auch Frankreich ging
eher offen in die ersten Diskussionen zum Strategischen Konzept,
setzte aber einige Akzente von Anfang an grundlegend anders. So
wurde anderen Sicherheitsorganisationen und insbesondere der gemeinsamen
Europäischen Außen-und Sicherheitspolitik der Europäischen Union
eine weitaus größere Bedeutung eingeräumt. Die NATO solle militärisch
- außer im Falle der Selbtverteidigung - nur in Unterstützung der
UNO oder der OSZE tätig werden. Mithin sei immer ein Mandat dieser
Institutionen erforderlich". (...).
Deutschland
"Die deutsche Ausgangsposition
in den ersten Sitzungen der PCG tendierte eher zu den Auffassungen
Großbritanniens und der USA - ohne allerdings in allen Punkten übereinzustimmen.
Deutschland betonte die Rolle der NATO als Stabilitätsfaktor im
gesamten euro-atlantischen Raum und maß insbesondere dem Mittelmeergebiet
eine besondere Bedeutung bei. Dabei wurde diese Region allerdings
nicht allein als eine Quelle möglicher Risiken gesehen, sondern
weit eher als ein Raum für Politikgestaltung. Demgemäß wird eine
Ausweitung des geographischen und funktionalen Handlungsrahmens
der NATO aus deutscher Sicht nicht primär im Sinne militärischen
Handelns verstanden, sondern bedeutet zunächst, daß die NATO bestimmten
Regionen erhöhte Aufmerksamkeit beimißt, um dort politische Entwicklungen
zu beeinflussen, bevor sie sich zu militärischen Krisen entwickeln.
Auch wiesen die deutschen Vertreter in der PCG darauf hin, daß die
künftigen Aufgaben der NATO jenseits des Bündnisgebietes im neuen
Konzept sehr sorgfältig und vorsichtig formuliert werden müßten,
um dem Eindruck einer sich künftig aggressiv gebärdenden Allianz
entgegen zu wirken. Mit Blick auf das Verhältnis der NATO zu den
übrigen Sicherheitsinstitutionen war die deutsche Haltung - abweichend
von der Position der USA - weniger hierarchisch orientiert, sondern
ging von einem engen, gleichwertigen Zusammenwirken dieser Institutionen
aus". (...)
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Die Debatte in der Policy Coordination Group (PCG)
(...) "Auch die Debatte
um die den künftigen Handlungsspielraum der NATO jenseits der Bündnisverteidigung
gemäß Artikel 5 des NATO-Vertrages (gegenseitige Beistandspflicht,
A.B./ C.R.) verlief in der ersten Hälfte des Jahres 1998 relativ
spannungsarm, obgleich dieses Problem erheblichen politischen Konfliktstoff
in sich birgt. (...) Ehemalige amerikanische Minister wie William
Perry und Warren Christopher sahen es als `strategischen Imperativ`,
daß die NATO zur umfassenden Verteidigung amerikanischer und europäischer
Interessen in der Welt befähigt werde. Senator Richard Lugar konkretisierte
diesen Aspekt und forderte, daß in den kommenden Diskussionen über
den `strategischen Zweck` der NATO auch mögliche Krisen in der Golfregion
oder in der Straße von Taiwan berücksichtigt werden müßten. (...)
Auch von deutscher Seite
wurde ein hohes Maß von Zustimmung für ein erweitertes Verständnis
der künftigen Rolle der NATO signalisiert. So forderte etwa Verteidigungsminister
Rühe ein neues strategisches Konzept, welches die politisch-strategische
Aufgabenstellung der Allianz so definiert, `daß sie weit in die
Zukunft trägt`. Die NATO müsse in Richtung einer Gemeinschaft verändert
werden, `die ihre gemeinsamen Interessen schützen kann und will`".
(...)
Der Mandatsstreit
"In der Mandatsfrage,
die mit dem Aspekt der künftigen Verantwortlichkeiten des Bündnisses
eng verbunden ist, stehen sich im wesentlichen Frankreich und die
übrigen NATO-Partner gegenüber. (...) In den folgenden Monaten verfestigte
sich diese Haltung und die französischen Vertreter in der PCG bestanden
darauf, in das neue Konzept eine Formulierung aufzunehmen, welche
die Handlungsfähigkeit der NATO im Bereich des Krisenmanagments
zwingend an ein Mandat der UNO oder der OSZE bindet. Darin sah die
überwiegende Mehrheit der übrigen NATO-Mitglieder - allen voran
die USA - eine unzulässige Einschränkung des Handlungsrahmens der
Atlantischen Allianz. (...)
Rückendeckung bekamen die
Gegner der französischen Mandatsposition von den Mitgliedern des
amerikanischen Kongresses. In der am 30. April 1998 mit 80 zu 19
Stimmen angenommenen Senatsresolution zur Ratifizierung der NATO-Osterweiterung
ist die Ablehnung der unbedingten Mandatserfordernis deutlich zu
erkennen. (...)
Frankreich beharrte aber
auf seiner Position und warnte vor einer möglichen `Selbstmandatierung`
unter Berufung auf den Artikel 51 (Recht auf Selbstverteidigung
im Falle eines Angriffes, A.B./C.R.). Dies würde einerseits die
Gefahr in sich bergen, daß auch Rußland sich diese Argumentation
zu eigen machen könnte, um in dem nach der Lesart Moskaus `nahen
Ausland` militärisch aktiv zu werden. Auch würde ein militärisches
Handeln der NATO ohne Mandat eine Änderung von Artikel 7 des NATO-Vertrages
erfordern, in dem die Verantwortung des UN-Sicherheitsrates für
die Aufrechterhaltung der internationalen Sicherheit betont wird.
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Politische Aktualität gewann die
Mandatsfrage mit den Entwicklungen im Kosovo seit dem Winter 1997/98.
(...) Während einerseits gerade bei den europäischen NATO-Partnern
die Sorge wuchs, eine Verschärfung der Kosovo-Krise könnte eine
erneute Fluchtwelle von Kosovoalbanern nach Westeuropa auslösen,
wurde andererseits heftig diskutiert, welche rechtlichen Voraussetzungen
für ein Eingreifen der NATO gegeben sein müßten. (...)
Weit interessanter als dieser
innenpolitische Disput (zwischen Rühe und Kinkel um die Notwendigkeit
eines UN-Mandates, A.B./C.R.), der nicht zuletzt auch von Wahlkampfüberlegungen
geleitet gewesen sein dürfte, ist der Beispielcharakter der Kosovokrise
für die Problematik eines völkerrechtlichen Mandats als zwingende
Voraussetzung für ein militärisches Eingreifen der NATO". (...)
Die Frage
der Kernfunktionen
"Ein zweiter Streitpunkt
innerhalb der PCG bezog sich auf die künftigen Kernfunktionen der
NATO und wurde zunächst zwischen Deutschland und Großbritannien
ausgetragen. (...) Das deutsche Bestreben, den Artikel 5 (gegenseitige
Beistandspflicht, A.B./C.R.) als die primäre Kernfunktion zu etablieren,
wird nicht zuletzt aus dem Interesse genährt, die Hauptverteidigungskräfte
der Bundeswehr und damit den Erhalt der Wehrpflicht rechtfertigen
zu können. Großbritannien hingegen sieht für seine auf rasche Verlegbarkeit
und auf power projection ausgerichtete Berufsarmee einen wesentlichen
Aufgabenbereich jenseits der derzeitigen Bündnisgrenzen. Das im
Juli 1998 von der Labour-Regierung verkündete neue britische Verteidigungskonzept
sieht explizit mobile Streikräfte für Einsätze überall in der Welt
vor, um im Sinne einer defense diplomacy frühzeitig intervenieren
zu können. (...)
Ungeachtet dieser Auseinandersetzungen
um Einzelaspekte sind derzeit keine wirklich fundamentalen Differenzen
im Bündnis hinsichtlich des neuen Strategischen Konzeptes zu erkennen.
(...) Dieser relativ harmonische Beratungsverlauf kann sich aber
verändern, sollten die Überlegungen zum Strategischen Konzept von
anderen anstehenden Themen, wie etwa der Umsetzung der Ende 1997
im Grundsatz beschlossenen neuen Kommandostruktur der NATO, oder
die Frage einer zweiten NATO-Erweiterungsrunde überlagert werden".
(...)
Der Handlungsrahmen
des Bündnisses
"Der Versuch einiger
NATO-Partner, den geographischen Handlungsrahmen der Allianz primär
auf das Bündnisgebiet zu beschränken, entspricht kaum den künftigen
Anforderungen. Statt dessen muß das neue Strategische Konzept der
Tatsache Rechung tragen, daß geographische Entfernung einen immer
geringeren Einflußfaktor in der sicherheitspolitischen Risikoanalyse
darstellt. Durch die zunehmende Verbreitung weitreichender Trägermittel
für Waffensysteme aller Art erlangen immer mehr Staaten die Fähigkeit
zur militärischen Machtprojektion über weite Distanzen. (...)
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Die NATO ist keine rechtsetzende
Organisation und damit auf eine völkerrechtliche Legitimation für
Aktionen jenseits der reinen Selbstverteidigung angewiesen. (...)
Vorstellbar wäre, daß in den Situationen, in denen vitale Interessen
einzelner NATO-Staaten berührt sind, ein explizites Mandat aber
nicht zu bekommen ist, die betroffenen Länder individuell oder im
Zusammenwirken mit Partnerstaaten ihre Interessen außerhalb des
Allianzrahmens militärisch vertreten. Hier ermöglicht das NATO-Konzept
der Combined Joint Task Force - die Zustimmung aller Bündnispartner
vorausgesetzt - die Nutzung des militärischen Großgerätes der Allianz".
(...)
Die Rolle
von Nuklearwaffen
"Nach wie vor herrscht
in der NATO mehrheitlich die Auffassung, innerhalb des neuen Strategischen
Konzepts die Rolle von Kernwaffen nicht neu zu definieren, sondern
sich statt dessen auf die Formulierungen des Konzepts von 1991 abzustützen.
(...) Auch glaubt die Mehrheit der NATO-Partner auf diese Weise
eine erneute Nukleardiskussion und damit eine weitere Erosion der
Akzeptanz von Kernwaffen in der Öffentlichkeit verhindern zu können.
Gegen einen solch minimalistischen Ansatz spricht allerdings, daß
es in den letzten Jahren eine stetige Veränderung im Verständnis
der Funktion von Kernwaffen gegeben hat, die nur schwer ignoriert
werden kann. So sind gerade die amerikanischen Kernwaffen konzeptionell
aus dem Ost-West Kontext herausgelöst worden und gelten zunehmend
auch als Mittel zur Abschreckung gegen biologische oder chemische
Waffen im Rahmen regionaler Konflikte. Seit der versteckten Nukleardrohung
der USA gegenüber dem Irak im Golfkrieg hat es immer wieder Äußerungen
aus der amerikanischen Administration gegeben, die das Recht der
USA auf nukleare Vergeltung im Falle eines Angriffs mit Massenvernichtungswaffen
betont haben. Eine entsprechende Formulierung ist auch in den im
Dezember 1997 von Präsident Clinton unterzeichneten nuklearstrategischen
Richtlinien (Presidential Decision Directive - PDD) enthalten. Die
USA haben mit dieser neuen Nuklearstrategie die längst überfällige
Anpassung der nationalen Dokumentenlage an die veränderte Rolle
von Kernwaffen vollzogen. Auch in diesem Dokument wird die Option
nuklearer Vergeltung gegen Angriffe mit biologischen oder chemischen
Waffen explizit erwähnt." (...)
Mit folgenden "Schlußfolgerungen"
endet Dr. Karl-Heinz Kamp:
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"Bislang verliefen die Beratungen
zum neuen Strategischen Konzept im Rahmen der NATO Policy Coordination
Group sehr konstruktiv und vergleichsweise konfliktarm. Damit scheint
die NATO trotz des äußerst ambitionierten Zeitplans in der Lage
zu sein, ein neues Strategisches Konzept bis zum Frühjahr 1999 vorlegen
zu können. Allerdings sind noch Differenzen in der zweiten Jahreshälfte
1998 möglich, wenn die bislang eher konzeptionellen Überlegungen
in die konkrete Textformulierung umgesetzt werden müssen.
Sollte es dabei zu einer
Blockade innerhalb der Policy Coordination Group kommen, welche
den Zeitplan der Konzeptentwicklung in Frage stellen würde, so könnten
die USA auf die mehrfach vorexerzierte Praxis zurückgreifen, einen
eigenen Textentwurf in das Bündnis einzubringen und durchzusetzen".
(...)
Soweit die Arbeit der Konrad-Adenauer
Stiftung.
Der neue
NATO-Kurs ruft förmlich nach Protest
Was die NATO-Politiker und
ihre Militärs derzeit planen, läuft auf reine Machtpolitik der reichen
Staaten über den Rest der Welt hinaus: Militärische Interventionen
zur Durchsetzung der eigenen Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen.
Da es in einer militärisch-unipolaren Welt keinen ernst zu nehmenden
Gegner mehr gibt, soll die NATO auf die Legitimation militärischen
Handelns durch internationales Recht und die UN verzichten. Was
daraus folgt, ist das "Recht der Stärkeren", also modernisiertes
Faustrecht.
Wir fragen uns, wo der Aufschrei
der neuen rot-grünen Regierung in Bonn bleibt? Wird selbst in diesem
Falle nur Kontinuität regieren?! Es steht diesmal noch viel mehr
auf dem Spiel als "nur" friedenspolitische Glaubwürdigkeit.
- Statt NATO-Faustrecht
brauchen wir eine Stärkung
des internationalen
Rechts, das auch die schwachen
Länder schützt.
Deshalb müssen die UN und die OSZE
gefördert und
ausgebaut werden.
- Statt Interventionsarmeen
mit schnellen
Eingreiftruppen
zur Interessendurchsetzung der
wohlhabenden
Staaten benötigen wir die Entfaltung
der Methoden
und Instrumente ziviler
Konfliktbearbeitung.
Diese sind möglichst
vorausschauend
einzusetzen, damit Gewalt und
Kriege vermieden
werden können.
- Statt der Nuklearwaffenstrategien
mit dem
Vorbehalt, Atomwaffen
als erste einzusetzen,
benötigen wir
einen schnellen Abbau dieser
Massenvernichtungsmittel
sowie wirksame Kontrollen
zu deren Nichtweiterverbreitung.
Am 8.7.98 verkündete der
Internationale Gerichtshof in Den Haag: "Die Drohung mit und
der Einsatz von Kernwaffen verstoßen generell gegen die Regeln des
Internationalen Völkerrechts". 75 US-Bischöfe appellierten
im Juni 1998: "Die Menschheit steht vor den schwerwiegendsten
Konsequenzen, wenn die Welt von einem durch Kernwaffen repräsentierten
Militarismus beherrscht wird, anstatt dem Völkerrecht Geltung zu
verschaffen. (...) Es gibt keine Rechtfertigung für sie. Sie sind
zu verdammen" (zit. nach FR, 31.8.98).
Wenn die Verteidigungs- und
Außenminister der NATO dennoch meinen, sie müßten mit Atomwaffen
gegenüber Staaten der sog. "Dritten Welt" drohen, müssen
sie vor ein internationales Tribunal gestellt werden.
- Statt der internationalen
Einordnung der Militär-
und Außenpolitiker
in das globale, unipolare
Militärsystem
unter Führung der USA benötigen wir
eine Zusammenarbeit
derjenigen Staaten, die es
ernst mit dem
Satz meinen, daß Außenpolitik
Friedenspolitik
sein muß.
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Das neue NATO-Dokument zeigt schon
in der Planung: "Militärische Friedenspolitik" ist ein
Widerspruch in sich selbst.
Prof.
Dr. Andreas Buro,
Friedenspolitischer Sprecher des Komitee für Grundrechte und Demokratie,
Am Sonnenberg 42, 61279 Grävenwiesbach, Fax: 06086-243
Clemens
Ronnefeldt, Referent für Friedensfragen beim deutschen Zweig des internationalen
Versöhnungsbundes, Dorfstr. 3, 56288 Krastel, Fax: 06762-950511, e-mail: BuC. Ronnefeldt@t-online.de
aus: Friedenskooperative
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