Militärbefugnisgesetz verschärft
Am 13. Juni 2002 beschlossen FPÖ und ÖVP überraschend eine Abänderung des Militärbefugnisgesetzes, durch die bereits bestehende Spitzel-Kompetenzen der Bundesheer-Geheimdienste weiter verschärft werden.

Durch die Abänderung soll den Bundesheer-Geheimdiensten erlaubt werden, von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdiensten „unverzüglich und kostenlos“ Auskünfte über Namen, Anschrift und Teilnehmernummer von all jenen Anschlüssen zu erhalten, die diese Organe zur „nachrichtendienstlichen Aufklärung oder Abwehr benötigen“. Zum Zweck der Vorbereitung (nicht „nur“ der Durchführung) einer verdeckten Ermittlung soll es möglich sein, dass Spitzel der Bundesheer-Geheimdienste mit sogenannten „Legenden“ ausgestattet werden, also gefälschten Dokumenten, die eine falsche Identität belegen sollen. Wie die Friedenswerkstatt Linz mehrmals betonte, werden dafür Gebietskörperschaften und andere Körperschaften öffentlichen Rechtes zu Spitzeldiensten und Urkundenfälschung auf Verlangen verpflichtet. Besonders KritikerInnen der militärischen Landesverteidigung sind im Visier der Bundesheer-Geheimdienste.

Die Friedenswerkstatt Linz protestiert massiv gegen die Verschärfung des Militärbefugnisgesetzes und erneuert in diesem Zusammenhang ihre Forderungen aus dem Aufruf „Nein zum Spitzelstaat! Nein zu diesem Militärbefugnisgesetz!“:

  • Wir fordern Bund, Länder, Gemeinden, die Sozialversicherungsträger und die öffentlichen Interessensvertretungen auf, den Bundesheer-Geheimdiensten die Auskunft über BürgerInnen und die Urkundenfälschung zum Zweck der Bespitzelung zu verweigern.

  • Wir fordern den österreichischen Nationalrat auf, die Lizenz zur Bespitzelung von BürgerInnen durch die Bundesheer-Geheimdienste in Folge des Militärbefugnisgesetzes rückgängig zu machen.

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